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Das Termingeschäft - Glossar & Lexikon

Optionen und Futures

Begriffe, die den deutschen Anleger immer mehr in den Bann ziehen. Die Teilnahme am Börsengeschehen unter Einsatz derivativer Finanzinstrumente bietet große Gewinnchancen, beinhaltet aber auch erhebliche Risiken.
Zunächst zum Begriff des Termingeschäftes: Ein Termingeschäft ist immer dann gegeben, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, bei dem die Erfüllung des Vertrages an einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft liegt. Der Unterschied zum Kassageschäft besteht dabei darin, daß der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Erfüllungszeitpunkt auseinander liegen. Börsengängige Termingeschäfte werden immer in standardisierter Form abgeschlossen und als eigenständige Instrumente an einer separaten Börse (Terminbörse, z.B. Eurex, Liffe) gehandelt. Die Standardisierung umfaßt sämtliche Vertragsbedingungen außer dem Preis des Instrumentes. Der Vorteil der Standardisierung liegt in der einfachen Handelbarkeit an einer Börse und dem großen Volumen, das sich dann auf ein Instrument konzentriert und nicht auf viele individuelle Verträge aufteilt. Daneben gibt es außerbörslicheTermingeschäfte, sogenannte OTC-Geschäfte (over the counter). Diese Art von Verträgen kommt nicht innerhalb der Institution und Organisation einer zugelassenen Börse zustande, sondern wird jeweils individuell zwischen den Handelspartnern ausgehandelt und ist somit nur beschränkt handelbar. Bei standardisierten Termingeschäften werden die Vertragsbedingungen von der jeweiligen Börse für alle Teilnehmer verbindlich festgelegt und umfassen u.a. die Kontraktgröße, die Laufzeit, die Abrechnungsmodalitäten, die zu hinterlegenden Sicherheiten und gegebenenfalls Lieferungsorte und Gütegrade. Ausschließlich der Preis für einen solchen Kontrakt bildet sich an der Börse als Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.

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Future-Kontrakt

Unter einem Future-Kontrakt versteht man eine bindende Verpflichtung, ein spezifiziertes Produkt, zu einem festgelegten Preis, in einer fixierten Qualität, zu einem festvereinbarten Termin zu kaufen (die Lieferung zu akzeptieren) bzw. zu verkaufen (zu liefern). Ähnlich wie bei einem Investment in Aktien oder Anleihen, geht auch der Anleger bei einer Future-Position vor. Rechnet er in der Zukunft mit steigenden Kursen, geht er ein Kaufengagement bzw. eine Long-Position ein. Bei einem Kursanstieg des Basiswertes gewinnt seine Future-Position, bei fallenden Kursen nimmt der Käufer hingegen Verluste hin. Im Gegensatz zu anderen Anlageformen können jedoch auch sogenannte Leerverkäufe oder Short-Positionen eingegangen werden. Da ein Future-Kontrakt nur einen Vertrag bezüglich zukünftiger physischer Erfüllung darstellt, ist ein Verkauf auch ohne Besitz des Basiswertes möglich! Der Verkäufereiner Future-Position rechnet mit fallenden Kursen und nimmt somit eine Short-Position ein. Bei fallenden Kursen gewinnt seine Position, bei steigenden Kursen generiert diese hingegen Verluste. Zur Glattstellung einer Future-Position wird einfach das entsprechende Gegengeschäft getätigt. Einzige Variable zur Gewinn- oder Verlustermittlung stellt die Kursentwicklung derjeweiligen Future Position dar. Wenn sich der Basiswert z.B.für einen DAXFuture um 1%,oder aber 50 Punkte ändert, entspricht dies einem Ergebnis von +/-1.25o,-EUR,je nachdem welche Ausgangsposition man betrachtet (Long oder Short). An dem Beispiel wird deutlich, daß bei einer Future-Position weniger auf die prozentuale Veränderung zu achten ist, als auf die absolute Differenz. Beim Future-Handel werden nicht physische Basisgüter gehandelt, sondern stets nur die Verpflichtung, diese zu einem bestimmten Termin zu liefern oder abzunehmen. Im Vergleich zu den zugrunde liegenden Produkten ist dementsprechend ein nur sehr geringer Kapitaleinsatz notwendig. In der Regel liegt die Sicherheitsleistung (Margin) unter 20% des Kontraktwertes. Bei kaum einem anderen Finanzinstrument kann man mit so geringem Kapitaleinsatz einen so großen Gegenwert handeln.

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Option

Unter einer Option versteht man einen standardisierten Vertrag, der über eine feste Laufzeit das Recht, nicht aber die Verpflichtung beinhaltet, einen Basiswert (beispielsweise eine Aktie), zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Rechte und Pflichten unterscheiden sich generell bei Optionen. Der Käufer einer Option (Inhaber der Option) hat die freie Wahl, von seinem Recht der Optionsausübung Gebrauch zu machen oder nicht. Der Verkäufer (Stillhalter der Option) ist im Falle der Ausübung verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Also entweder das Basisgut zu liefern oder abzunehmen. Bei Nichtausübung verfällt die Option am Ende der Laufzeit wertlos. Eine Option kann entweder während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden, oder aber nur am letzten Tag der Optionslaufzeit. Im ersten Fall spricht man von einer Option amerikanischen Typs, im zweiten Fall von einer Option europäischen Typs. Die Ausübung von Optionen stellt jedoch in der Praxis eher den Ausnahmefall dar. Durch die Standardisierung und die Transparenz finden Optionsgeschäfte an liquiden Märkten statt, sogenannten Terminbörsen. Jeder Marktteilnehmer kann mit jedem anderen Geschäfte abschließen. Bei illiquiden Optionen (vornehmlich bei längeren Laufzeiten) sind Market Maker verpflichtet, den Gegenpart zu übernehmen. Zu deren Aufgaben gehört u.a. das Feststellen sogenannter "quote requests". So erfährt jeder Marktteilnehmer auf Wunsch stets die dem jeweiligen Marktgeschehen angepaßten Geld-/Briefkurse, so daß immer faire Geschäftsabschlüsse gewährleistet sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Call- und Put-Optionen. (siehe folgende Artikel)

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Call

Der Anleger kauft dann einen Call, wenn er mit einem kurzfristig starken Anstieg des zugrunde liegenden Produktes (Underlying) rechnet. Zusätzlich erwartet er, dass die Volatilität, also die Schwankungsbreite des Underlyings, zunimmt. Als weitere Auswahlkriterien sind die Laufzeit sowie der Ausübungspreis zu beachten. Die Laufzeit sollte mit der erwarteten Zeitspanne des Kursanstieges übereinstimmen, bzw. nur geringfügig länger sein. Eine besonders lange Laufzeit aus Sicherheitsgründen zu wählen, ist aufgrund des nicht zu vernachlässigbaren Zeitwertverlustes nicht empfehlenswert. Der Ausübungspreis sollte leicht aus dem Geld liegen. Für den Verkauf einer Call-Option entscheidet sich der Anleger hingegen dann, wenn er nach einem starken Anstieg des Kurses von einer Marktkonsolidierung bzw. einem leichten Kursrückgang ausgeht. Die Volatilität ist nahe ihrer Höchststände, die Optionsprämien sind daher im historischen Vergleich relativ hoch. Hier will der Anleger von der hohen Volatilität sowie von deren wahrscheinlichem Rückgang profitieren. Da in diesem Fall der Zeitwertverlust für den Verkäufer arbeitet, sollte die Laufzeit ruhig etwas länger gewählt werden. Der Ausübungspreis der Option sollte deshalb aus Sicherheitsgründen etwas weiter aus dem Geld liegen. Dadurch wird zwar die vereinnahmte Prämie reduziert, die Wahrscheinlichkeit jedoch, dass die Short-Position ins Geld läuft, erheblich reduziert. Obwohl der Anleger aufgrund der hohen implizierten Volatilität eine hohe Optionsprämie vereinnahmen kann, darf nicht übersehen werden, dass hier ein unbegrenztes Verlustrisiko vorliegt. Steigt die Volatilität wider erwarten weiteran, sollte die Position sofort glattgestellt werden, oder aber unverzüglich eine Gegenstrategie gewählt werden.

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Put

Ein Put (Verkaufsoption) gewährt dem Käufer das Recht, einen bestimmten Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im voraus festgelegten Ausübungspreis bis oder zu einem bestimmten Termin zu verkaufen. Die meisten Optionsscheine sehen nicht mehr die effektive Lieferung des Basiswertes, sondern den Barausgleich vor. Die Ausübung eines Puts macht nur dann wirtschaftlich Sinn, wenn der aktuelle Preis für den Basiswert unter dem des Ausübungspreises liegt. Der Verkäufer eines Puts erwartet steigende Kurse des Basiswertes, der Käufer dagegen sinkende Kurse.

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