Optionen und
Futures
Begriffe, die den deutschen Anleger immer mehr in
den Bann ziehen. Die Teilnahme am Börsengeschehen unter Einsatz derivativer
Finanzinstrumente bietet große Gewinnchancen, beinhaltet aber auch erhebliche
Risiken. Zunächst zum Begriff des Termingeschäftes: Ein Termingeschäft
ist immer dann gegeben, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, bei dem die Erfüllung
des Vertrages an einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft liegt. Der Unterschied
zum Kassageschäft besteht dabei darin, daß der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
und der Erfüllungszeitpunkt auseinander liegen. Börsengängige Termingeschäfte
werden immer in standardisierter Form abgeschlossen und als eigenständige
Instrumente an einer separaten Börse (Terminbörse, z.B. Eurex, Liffe)
gehandelt. Die Standardisierung umfaßt sämtliche Vertragsbedingungen
außer dem Preis des Instrumentes. Der Vorteil der Standardisierung liegt
in der einfachen Handelbarkeit an einer Börse und dem großen Volumen,
das sich dann auf ein Instrument konzentriert und nicht auf viele individuelle
Verträge aufteilt. Daneben gibt es außerbörslicheTermingeschäfte,
sogenannte OTC-Geschäfte (over the counter). Diese Art von Verträgen
kommt nicht innerhalb der Institution und Organisation einer zugelassenen Börse
zustande, sondern wird jeweils individuell zwischen den Handelspartnern ausgehandelt
und ist somit nur beschränkt handelbar. Bei standardisierten Termingeschäften
werden die Vertragsbedingungen von der jeweiligen Börse für alle Teilnehmer
verbindlich festgelegt und umfassen u.a. die Kontraktgröße, die Laufzeit,
die Abrechnungsmodalitäten, die zu hinterlegenden Sicherheiten und gegebenenfalls
Lieferungsorte und Gütegrade. Ausschließlich der Preis für einen
solchen Kontrakt bildet sich an der Börse als Vereinbarung zwischen Käufer
und Verkäufer. nach
oben
Future-Kontrakt Unter
einem Future-Kontrakt versteht man eine bindende Verpflichtung,
ein spezifiziertes Produkt, zu einem festgelegten Preis, in einer fixierten Qualität,
zu einem festvereinbarten Termin zu kaufen (die Lieferung zu akzeptieren) bzw.
zu verkaufen (zu liefern). Ähnlich wie bei einem Investment in Aktien oder
Anleihen, geht auch der Anleger bei einer Future-Position vor. Rechnet er in der
Zukunft mit steigenden Kursen, geht er ein Kaufengagement bzw. eine Long-Position
ein. Bei einem Kursanstieg des Basiswertes gewinnt seine Future-Position, bei
fallenden Kursen nimmt der Käufer hingegen Verluste hin. Im Gegensatz zu
anderen Anlageformen können jedoch auch sogenannte Leerverkäufe oder
Short-Positionen eingegangen werden. Da ein Future-Kontrakt nur einen Vertrag
bezüglich zukünftiger physischer Erfüllung darstellt, ist ein Verkauf
auch ohne Besitz des Basiswertes möglich! Der Verkäufereiner Future-Position
rechnet mit fallenden Kursen und nimmt somit eine Short-Position ein. Bei fallenden
Kursen gewinnt seine Position, bei steigenden Kursen generiert diese hingegen
Verluste. Zur Glattstellung einer Future-Position wird einfach das entsprechende
Gegengeschäft getätigt. Einzige Variable zur Gewinn- oder Verlustermittlung
stellt die Kursentwicklung derjeweiligen Future Position dar. Wenn sich der Basiswert
z.B.für einen DAXFuture um 1%,oder aber 50 Punkte ändert, entspricht
dies einem Ergebnis von +/-1.25o,-EUR,je nachdem welche Ausgangsposition man betrachtet
(Long oder Short). An dem Beispiel wird deutlich, daß bei einer Future-Position
weniger auf die prozentuale Veränderung zu achten ist, als auf die absolute
Differenz. Beim Future-Handel werden nicht physische Basisgüter gehandelt,
sondern stets nur die Verpflichtung, diese zu einem bestimmten Termin zu liefern
oder abzunehmen. Im Vergleich zu den zugrunde liegenden Produkten ist dementsprechend
ein nur sehr geringer Kapitaleinsatz notwendig. In der Regel liegt die Sicherheitsleistung
(Margin) unter 20% des Kontraktwertes. Bei kaum einem anderen Finanzinstrument
kann man mit so geringem Kapitaleinsatz einen so großen Gegenwert handeln. nach
oben
Unter
einer Option versteht man einen standardisierten Vertrag,
der über eine feste Laufzeit das Recht, nicht aber die Verpflichtung beinhaltet,
einen Basiswert (beispielsweise eine Aktie), zu einem festgelegten Preis zu kaufen
oder zu verkaufen. Rechte und Pflichten unterscheiden sich generell bei Optionen.
Der Käufer einer Option (Inhaber der Option) hat die freie Wahl, von seinem
Recht der Optionsausübung Gebrauch zu machen oder nicht. Der Verkäufer
(Stillhalter der Option) ist im Falle der Ausübung verpflichtet, dieser Folge
zu leisten. Also entweder das Basisgut zu liefern oder abzunehmen. Bei Nichtausübung
verfällt die Option am Ende der Laufzeit wertlos. Eine Option kann entweder
während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden, oder aber nur am letzten
Tag der Optionslaufzeit. Im ersten Fall spricht man von einer Option amerikanischen
Typs, im zweiten Fall von einer Option europäischen Typs. Die Ausübung
von Optionen stellt jedoch in der Praxis eher den Ausnahmefall dar. Durch die
Standardisierung und die Transparenz finden Optionsgeschäfte an liquiden
Märkten statt, sogenannten Terminbörsen. Jeder Marktteilnehmer kann
mit jedem anderen Geschäfte abschließen. Bei illiquiden Optionen (vornehmlich
bei längeren Laufzeiten) sind Market Maker verpflichtet, den Gegenpart zu
übernehmen. Zu deren Aufgaben gehört u.a. das Feststellen sogenannter
"quote requests". So erfährt jeder Marktteilnehmer auf Wunsch stets
die dem jeweiligen Marktgeschehen angepaßten Geld-/Briefkurse, so daß
immer faire Geschäftsabschlüsse gewährleistet sind. Grundsätzlich
unterscheidet man zwischen Call- und Put-Optionen. (siehe folgende Artikel) nach
oben
Der
Anleger kauft dann einen Call, wenn er mit einem kurzfristig
starken Anstieg des zugrunde liegenden Produktes (Underlying) rechnet. Zusätzlich
erwartet er, dass die Volatilität, also die Schwankungsbreite des Underlyings,
zunimmt. Als weitere Auswahlkriterien sind die Laufzeit sowie der Ausübungspreis
zu beachten. Die Laufzeit sollte mit der erwarteten Zeitspanne des Kursanstieges
übereinstimmen, bzw. nur geringfügig länger sein. Eine besonders
lange Laufzeit aus Sicherheitsgründen zu wählen, ist aufgrund des nicht
zu vernachlässigbaren Zeitwertverlustes nicht empfehlenswert. Der Ausübungspreis
sollte leicht aus dem Geld liegen. Für den Verkauf einer Call-Option entscheidet
sich der Anleger hingegen dann, wenn er nach einem starken Anstieg des Kurses
von einer Marktkonsolidierung bzw. einem leichten Kursrückgang ausgeht. Die
Volatilität ist nahe ihrer Höchststände, die Optionsprämien
sind daher im historischen Vergleich relativ hoch. Hier will der Anleger von der
hohen Volatilität sowie von deren wahrscheinlichem Rückgang profitieren.
Da in diesem Fall der Zeitwertverlust für den Verkäufer arbeitet, sollte
die Laufzeit ruhig etwas länger gewählt werden. Der Ausübungspreis
der Option sollte deshalb aus Sicherheitsgründen etwas weiter aus dem Geld
liegen. Dadurch wird zwar die vereinnahmte Prämie reduziert, die Wahrscheinlichkeit
jedoch, dass die Short-Position ins Geld läuft, erheblich reduziert. Obwohl
der Anleger aufgrund der hohen implizierten Volatilität eine hohe Optionsprämie
vereinnahmen kann, darf nicht übersehen werden, dass hier ein unbegrenztes
Verlustrisiko vorliegt. Steigt die Volatilität wider erwarten weiteran, sollte
die Position sofort glattgestellt werden, oder aber unverzüglich eine Gegenstrategie
gewählt werden. nach
oben
Ein
Put (Verkaufsoption) gewährt dem Käufer das Recht, einen bestimmten
Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im voraus festgelegten Ausübungspreis
bis oder zu einem bestimmten Termin zu verkaufen. Die meisten Optionsscheine sehen
nicht mehr die effektive Lieferung des Basiswertes, sondern den
Barausgleich vor. Die Ausübung eines Puts macht nur dann wirtschaftlich
Sinn, wenn der aktuelle Preis für den Basiswert unter dem
des Ausübungspreises liegt. Der Verkäufer eines Puts erwartet
steigende Kurse des Basiswertes, der Käufer dagegen sinkende Kurse. nach
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