An den Futuresbörsen sind die handelbaren Kontrakte standardisiert. Das stellt sicher, daß die jeweiligen Trader zu den gleichen Bedingungen ihre Verträge schließen. In den Kontraktspezifikationen finden sich Festlegungen zu Lieferzeitpunkt, Liefermenge und zur Qualität des zu liefernden Produktes. Nicht festgelegt ist, anders, als z.B. bei Optionen, der zu zahlende Preis. Hier gilt der aktuelle Marktpreis. Weiterer Unterschied zu Optionen ist die doppelseitige Bindung der Trader. Es besteht kein Wahlrecht, den Vertrag wahrzunehmen, oder nicht. Er verpflichtet in beide Richtungen. In der Symbolübersicht kann man ebenfalls die Liefermonate ablesen, denn auch diese sind nicht bei allen Kontrakten gleich.
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